Bitte beachten Sie, daß dem Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung
zufolge seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (Telefon, Mobilfunk,
E-Mail, Fax, SMS und VoIP) verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen
Zugriff durch Strafverfolgungs- und Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die
Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden,
den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie
beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird,
einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten,
Strafverteidigern, Journalisten und Geistlichen.
Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf
www.vorratsdatenspeicherung.de.
